Abfallwirtschaft Abfallbilanzen Betriebe in denen mehr als 2000 t/Jahr überwachungsbedürftige Abfälle bzw. 2 t/Jahr besonders überwachungsbedürftige Abfälle anfallen, sind verpflichtet, über die tatsächlichen Entsorgungsmengen einen jährlichen Nachweis zu führen. Dieser hat in Form der gesetzlich vorgeschriebenen Abfallbilanz zu erfolgen. Hierin sind neben den Abfallarten die einzelnen Mengen und die Entsorgungswege anzugeben. Abfallwirtschaftskonzepte Alle Betriebe, die Abfallbilanzen erstellen müssen, sind außerdem verpflichtet ein Abfallwirtschaftskonzept auszuarbeiten. Ein solches Konzept gilt für 5 Jahre. Spätestens nach Ablauf dieser Zeit ist eine Aktualisierung notwendig. Das Abfallwirtschaftskonzept soll in erster Linie als Instrument zur Abfallvermeidung dienen. Schon die Planung neuer Produkte und Verfahren sind in abfallwirtschaftlicher Hinsicht zu betrachten. Daneben sind im Konzept die Entsorgungssicherheit und andere wichtige Faktoren für eine geordnete Abfallbewirtschaftung nachzuweisen. Externer Betriebsbeauftragter Einen Betriebsbeauftragten für Abfall muss jeder Betrieb bestellen, der gemäß den o.a. Grenzen die anfallenden Abfälle zu bilanzieren hat. Der Betriebsbeauftragte ist für die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit sämtlichen abwirtschaftlichen Tätigkeiten verantwortlich. Für kleinere Betriebe, die oft nicht über die nötige Zeit und die vorgeschrieben Sachkunde verfügen, besteht die Möglichkeit, sich eines externen Betriebsbeauftragten zu bedienen. Recyclinganlagen Ziel von Recyclinganlagen ist die Rückgewinnung und Wiederverwertung von gebrauchten Stoffen, im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Optimale Lösungen bieten Anlagenkomponenten, die eine Wiederverwertung direkt im Produktionsprozess ermöglichen. Ansonsten führen aber auch verschiedenste Technologien für die externe Rückgewinnung von Stoffen zu guten Ergebnissen.
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